© 2008 WGH Hirshalm

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Genossenschaft
Eine Genossenschaft ist eine Art Verein mit Statuten und Organen. Sie dient einem gewissen Zweck, in diesem Fall der Bereitstellung günstigen Wohnraums primär für Familien mit Kindern.
Der Genossenschaft gehören Mieterinnen und Mieter an, welche durch das Zeichnen von Anteilscheinen als Genossenschafter in diese aufgenommen wurden. Als Genossenschafter bestimmt man die wesentlichen Angelegenheiten (Statuten, Projekte, Geschäftsbericht, Wahl von Vorstand und Verwaltung etc.) mit und erhält den Status eines Miteigentümers.
Ein Genossenschafter erhält durch seine Mitgliedschaft umfangreichere Rechte als ein gewöhnlicher Mieter. Allerdings übernimmt er auch zusätzliche Pflichten, etwa die Bereitschaft zur Mitarbeit in Vorstand und Verwaltung.
 
Geschichte
Wo einst Hirsefelder das Dorf Riehen von der Stadt Basel trennten, stehen heute mehrere Wohnüberbauungen, darunter auch Wohngenossenschaften.
Die Wohngenossenschaft Hirshalm (WGH) wurde im Jahre 1948 gegründet. 1949 wurden die ersten fünf Wohnblöcke mit gesamthaft 82 Wohnungen erstellt. 1954 folgte die zweite Bauetappe mit weiteren 54 Wohnungen, sodass die WGH heute über insgesamt 136 Wohnungen und zusätzlich über 44 Mansardenzimmer oder Studios für Jugendliche verfügt.
Die WGH verwaltet und betreibt ihre Liegenschaften weitgehend in Eigenregie und kann deshalb ihre Wohnungen äusserst preisgünstig anbieten.
Grosszügige Gartenanlagen mit Spielplätzen und schattigen Ruhe-Oasen, ein eigener Partyraum (120 Plätze) und verschiedene Anlässe (Muttertagsfeier, Generalversammlung, Seniorentreffen, Gartenfeste, Niggi-Näggi etc.) machen die WGH zum Hort einer grossen Familie. Und trotzdem können hier alle ihr eigenes Leben leben. Kinder fühlen sich in der WGH besonders wohl.

Mitgliedschaft
Mitglied der Wohngenossenschaft Hirshalm kann nur werden, wer die statutarische Erfordernisse erfüllt, einen gültigen Mietvertrag für eine Wohnung besitzt und das erforderliche Anteilscheinkapital einbezahlt hat. Die Höhe des einzuzahlenden Kapitals ist abhängig von der Wohnungsgrösse. Das Anteilscheinkapital wird nicht verzinst. Die erforderlichen Beträge sind unter "Mietobjekte" aufgeführt
 
Vorstand

Präsident: Markus Trüssel, Basel
Ressort Administration (Vize Präsidentin): Iris Bressan, Riehen
Ressort Finanzen: Patrick Wüthrich, Binningen
Ressort Vermietung: Sandra Lorenzini, Riehen
Ressort Liegenschaften/ Umgebung: Hanspeter Hari, Riehen
Ressort Mietobjekte: Monique Müller, Riehen




Statuten
Download Statuten (PDF)
Informationen